Ellipse: LSVD NEWS

 

 

 

Textfeld: Die große Koalition der Verweigerer

Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, wird es keine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im Erb-, Steuer- und Beamtenrecht geben. Die 
Anti-Diskriminierungs-Richtlinien der EU werden nur eins zu eins in das deutsche Recht umgesetzt. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- 
und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

„Eins zu Eins Umsetzung“ des Antidiskriminierungsgesetzes bedeutet, dass es für Lesben und Schwule nur im Arbeitsrecht einen Diskriminierungsschutz 
geben wird. Im Zivilrecht dürfen sie dagegen weiter diskriminiert werden, so dass Signal von CSU/CSU und SPD. Das werden die Lebens- und 
Krankenversicherer freudig begrüßen. 75 % der Versicherer lehnen Versicherungsverträge mit schwulen Männern ohne Begründung ab und setzen die 
Abgelehnten auf eine schwarze Liste. Das soll nun weiter rechtens sein.

Im Lebenspartnerschaftsrecht haben die Lebenspartner dieselben Verpflichtungen wie Ehegatten, aber kaum Rechte. Das führt zu absurden 
Ergebnissen. Wenn der Lebenspartner sozialversichert ist und stirbt, erhält sein Partner eine Hinterbliebenenrente. Wenn der Lebenspartner Beamter war, 
erhält sein Partner keine Pension. Stirbt ein Ehegatte, braucht der Überlebende für die Familienwohnung keine Erbschaftsteuer zu zahlen 
(Freibetrag: 307.000 €). Bei Lebenspartnern fällt dagegen eine so hohe Erbschaftssteuer an (Freibetrag: 10.300 €), dass die Wohnung sehr oft 
verkauft werden muss. Stiefkinder werden beim Kindergeld nur berücksichtigt, wenn es sich um Stiefkinder von Ehegatten handelt. Stiefkinder von 
Lebenspartnern werden bei der Steuer nicht berücksichtigt. Bei Lebenspartnern kann deshalb der Kinder- und den Betreuungsfreibetrag nicht 
auf die Co-Mutter oder den Co-Vater übertragen werden, auch wenn diese die Alleinverdiener sind.

Von der CDU/CSU haben wir nichts anderes erwartet. Sie betont zwar immer den Wert der Familie. Aber dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien massiv benachteiligt werden, billigt sie nach dem Bibelspruch, dass auch die Kinder für die „Sünden“ der Eltern büßen müssen.

Die SPD hat sich zwar in den Koalitionsverhandlungen bis zuletzt für die Lesben und Schwulen eingesetzt. Aber zuletzt ist sie dann doch eingeknickt. 
Das werden die Lesben und Schwulen nicht vergessen.

T. (0221) 925961-0
F. (0221) 925961-11
lsvd@lsvd.de
www.lsvd.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare in Nordrhein-Westfalen kommt


Der nordrhein-westfälische Landesverband des Lesben- und Schwulenverbandes, LSVD NRW, bittet uns um Verbreitung der folgenden Pressemitteilung:

Ein großer Schritt zur rechtlichen Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare in Nordrhein-Westfalen kommt!

Das Gesetz zur Anpassung des nordrhein-westfälischen Landesrechts an dasLebenspartnerschaftsgesetz des Bundes kommt am 20. April zur Verabschiedung in den Landtag. Dazu erklärt Arnulf Sensenbrenner, Sprecher des LSVD NRW:

Das Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz (LpartAnpG), welches eine rechtliche Gleichstellung für Verpartnerte im Landesrecht bringt, kommt zur
2. und 3. Lesung in den nordrhein-westfälischen Landtag. Voraussichtlich wird dies am 20.April ab ca. 16:40 Uhr sein.

Wir erwarten eine breite Zustimmung für dieses Gesetz. Dies wird von einer großen Mehrheit im Landtag auch so getragen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hatte am 7. April den Entwurf des Landesgesetzes mit den Stimmen von SPD, Bündnis90 / Die Grünen und der
FDP angenommen. Leider hat sich die CDU hier verweigert und den Entwurf abgelehnt.

Wer sich, wie Herr Rüttgers als CDU-Spitzenkandidat, gesellschaftlichen Entwicklungen in Großstädten öffnen will, muss auch die Rechte schwuler und
lesbischer Paare anerkennen.

Wir fordern die CDU in Nordrhein-Westfalen auf, dem Gesetz am 20. April zuzustimmen. Dies ist für uns eine Nagelprobe, wie die CDU zu unseren
legitimen Rechten als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger steht.


Lesben- und Schwulenverband LSVD NRW
Arnulf Sensenbrenner
T. 0171-3846132

nrw@lsvd.de
 

Bayerische Staatsregierung handelt familienfeindlich

19.04.2005
Zu den Plänen der Bayerischen Staatsregierung, gegen die zum Jahresanfang in  Kraft getretene Stiefkindadoption vor dem Bundesverfassungsgericht zu
klagen, erklärt Antje Ferchau, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD:
Der Gang nach Karlsruhe ist familienfeindlich. Er richtet sich gegenzahlreiche Familien und vor allem gegen die Kinder, die von lesbischen und
schwulen Eltern groß gezogen werden. Das ist das Gegenteil von moderner Familienpolitik. Es ist ein Angriff auf das Wohl vieler Kinder.
In Deutschland leben viele Tausend lesbische und schwule Eltern, die Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen ihrer Kinder tragen. Die
Stiefkindadoption gibt diesen "Regenbogenfamilien" und vor allem den Kindern erstmals eine gewisse Rechtssicherheit.

Familie ist, wo Kinder sind. Wir warnen die CSU davor, gleichgeschlechtliche Partnerschaften gegen ein traditionelles Familienbild auszuspielen. Der
Schuss geht nach hinten los. Viele Studien haben nachgewiesen, dass Lesben und Schwule ebenso gute Eltern sind wie heterosexuelle Mütter und Väter.

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
Bundesgeschäftsstelle
Pipinstr. 7
50667 Köln
Postfach 103414
50474 Köln
 

Breite Zustimmung für geplantes Antidiskriminierungsgesetz:
Der richtige Weg für Vielfalt und Toleranz

In einer Beratung zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz (ADG) hat ein Netzwerk von Menschenrechtsorganisationen und Verbänden, die Frauen, SeniorInnen, Behinderte, MigrantInnen, Lesben und Schwule vertreten, den vorliegenden Entwurf ausdrücklich begrüßt.
 
Besonders hervorzuheben ist:
- dass er alle Merkmale der Diskriminierung im Zivilrecht umfasst;
- dass er sich sowohl an die EU-Richtlinien als auch an das bewährte Vorbild des § 611 a BGB anlehnt.
 
Behauptungen, dass dieser Gesetzentwurf zu einer Klageflut führen würde, sind deshalb absurd.
 
Besonders die in der Presse zitierte Aussagen von Volker Kauder, dem neuen Generalsekretär der CDU, in denen dieser das geplante Gesetz mit den Rassegesetzen der Nationalsozialisten und der Politik der SED vergleicht, machen deutlich, wie viel Unwissenheit und Ignoranz es zu dieser Frage in der Politik und Wirtschaft gibt.
 
Unsere Gesellschaft lebt von der Vielfalt und der Toleranz. Dazu ist die Schaffung eines ADG genau der richtige Weg. Dies ist auf EU-Ebene völlig unstrittig. Deshalb engagieren sich die Mitglieder des Netzwerkes für das Gesetz und dessen Umsetzung.
 
An dem Gespräch waren folgende Verbände beteiligt:  
Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes, Anti-Rassismus Informations-Centrum NRW (ARIC-NRW), Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Deutscher Frauenrat, Global African Congress, Institut für Menschenrechte, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), Netzwerk Artikel 3, Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK Deutschland, Türkische Gemeinde in Deutschland, Weibernetz (Interessenvertretung behinderter Frauen)

 

 

Funke: Die FDP wird Rot-Grün nicht aus ihrer Verantwortung entlassen
Redaktion: Uwe Evers, Berlin, redaktion@liberale.de
Rainer Funke
Rainer Funke
Laut einem Bericht der "Berliner Zeitung" plant die rot-grüne Regierungskoalition ein Gesetz, um schwule und lesbische Paare mit Eheleuten steuerlich gleich zu stellen. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer FUNKE, begrüßte die Ankündigung. Schließt sich Rot-Grün doch "endlich der Forderung der Liberalen nach weitergehenden Rechten für Eingetragene Lebenspartner an."

Wie der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, der "Berliner Zeitung" gegenüber erklärte, sollen nach dem Gesetzentwurf Lebenspartnerschaften im Erbschaftssteuerrecht wie Ehepaare behandelt werden. Auch im Einkommensteuerrecht ist eine Angleichung geplant. So sollen gleichgeschlechtliche Paare künftig ein Realsplitting vornehmen können. Unionspolitiker haben diesen Plänen sogleich eine klare Absage erteilt.

Die FDP hat hingegen ihre Zustimmung signalisiert. Der FDP-Rechtsexperte Rainer Funke betonte, dass es "auch im Steuerrecht zu einer Gleichstellung kommen" müsse. Er bemängelte, dass Rechte und Pflichten für Eingetragene Lebenspartner bisher noch immer nicht im Einklang seien. Daher unterstütze die FDP die volle Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht und plädiere für eine Annäherung bei der Einkommensteuer.

Funke verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass fast zwei Jahre nach der "richtungsweisenden" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weitere Reformen lange überfällig seien. Für ihn ist es unverständlich, warum Rot-Grün in ihrem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes von 2004 auf wesentliche Rechtsbereiche, wie beispielsweise das Steuerrecht und das Beamtenrecht verzichtet habe.

Die FDP habe bereits in der 14. Wahlperiode und erneut in dieser Wahlperiode zwei entsprechende Entwürfe eingebracht, um die Rechte von Lebens- und Ehepartnern anzugleichen, so Funke weiter. Darin würden unter anderem weit gehende Rechte für eingetragene Lebenspartner im Erbschaftssteuer- und Einkommensteuerrecht sowie im Beamtenrecht gefordert. Der FDP-Rechtspolitiker merkt an: "Wir hätten die notwendigen rechtlichen Änderungen schon heute haben können. Leider hat Rot-Grün im Bundestag den Gesetzentwurf der FDP im Oktober 2004 abgelehnt."

Für Funke ist jetzt Rot-Grün am Zug. Und die FDP werde die Koalition jetzt "nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und immer wieder an ihre eigene Versprechen erinnern." Die Koalition sei jetzt aufgefordert, zügig den angekündigten Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, so der Liberale weiter. Darüber hinaus müssten auch CDU/CSU "ihre Blockade gegen notwendige Reformen für gleichgeschlechtliche Paare aufgeben und endlich die gesellschaftlichen Realitäten anerkennen."
 
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LSVD Pressestelle
 
Alexander Zinn
Pressesprecher
 
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V.
Willmanndamm 8
D - 10827 Berlin
 
Fon: 030 - 789 54 778
Fax: 030 - 789 54 779
 
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Homosexualität ist Ergebnis vieler Gene

Homosexualität, so vermuteten Wissenschaftler schon lange, könnte zumindest zum Teil genetische Gründe haben. Nun wurden gleich mehrere Bereiche im Erbgut identifiziert, die bei Männern die sexuelle Orientierung beeinflussen könnten.

Für Prominente und Durchschnittsbürger ist es in vielen Ländern kaum noch ein Problem, sich offen zu ihrer Homosexualität zu bekennen. Und für Wissenschaftler ist es eine interessante Frage, wie die sexuelle Orientierung eines Menschen beeinflusst wird. Dass dabei auch die Gene eine gewisse Rolle spielen, wurde schon lange vermutet. Zwillingsstudien und Untersuchungen von Familien mit schwulen Söhnen lieferten Hinweise darauf.

Ein einzelnes Schwulen-Gen wurde aber nie entdeckt - und existiert wahrscheinlich auch nicht, wie Psychologen und Gentechniker jetzt herausgefunden haben. Brian Mustanski, Psychologe an der University of Illinois in Chicago, stieß zusammen mit Kollegen der amerikanischen National Institutes of Health auf gleich drei Bereiche im männlichen Erbgut, die Einfluss auf die sexuellen Vorlieben haben könnten.

Die Forscher studierten dazu das Genom von 456 schwulen und heterosexuellen Männern aus 146 Familien. In allen Familien gab es zwei oder drei homosexuelle Söhne. Auch deren frauenliebende Geschwister und Eltern wurden als Vergleichsgruppe analysiert.

Erstmals fast alle Chromosomen untersucht

Die Wissenschaftler haben erstmals das gesamte menschliche Erbgut nach Auslösern für die sexuelle Orientierung untersucht. Frühere Studien hatten sich ganz auf das X-Chromosom konzentriert und einen Bereich identifiziert, in dem sich ein Gen verstecken sollte, dass Homosexualität beeinflusst.

Die US-Forscher brachten nun molekulare Markierungen auf allen 22 autosomalen Chromosomen und dem X-Chromosom an. Nur das Y-Chromosom wurde ausgelassen, da es kaum Informationen enthält. Mit Hilfe der Markierungen konnten Mustanski und seine Kollegen das Erbgut von homosexuellen und heterosexuellen Probanden vergleichen. Dabei stießen sie auf DNA-Strecken in den Chromosomen 7, 8 und 10, die bei 60 Prozent aller schwulen Brüder übereinstimmten. Eine reine Zufallsverteilung hätte nur eine Übereinstimmung von 50 Prozent ergeben.

Ein Schwulengen gibt es nicht

Mustanski glaubt, dass sich in diesen Bereichen Gene aufhalten, die die sexuellen Präferenzen mit beeinflussen. Dennoch hält er Homosexualität nicht für eine reine Frage des Erbguts: "Wir vermuten, dass eine ganze Reihe von Genen, die mit möglicherweise Umwelteinflüssen zusammenwirken, Unterschiede in der sexuellen Orientierung erklären können", so der Forscher. Die Ergebnisse werden in der März-Ausgabe des Magazins "Human Genetics" veröffentlicht, sind aber auch schon online zu haben.

Ein einzelnes "Schwulen-Gen" gebe es allerdings nicht: "Dafür ist Homosexualität eine viel zu komplexe Eigenschaft", betonte Mustanski. Da seine Studie sich ganz auf homosexuelle Männer konzentrierte, könne er auch nicht sagen, ob dieselben Chromosomenbereiche bei gleichgeschlechtlicher Liebe zwischen Frauen oder bisexuellen Vorlieben eine Rolle spielen.

 

Neuer HIV-Erreger in New York entdeckt


12. Feb 22:01
Rückschlag für die HIV-Forschung: Die New Yorker Gesundheitsbehörden haben einen neuen HI-Virus-Stamm entdeckt. Er soll resistent gegen Medikamente sein.

Die New Yorker Gesundheitsbehörden haben vor einem neuen Strang des HI-Virus gewarnt, der ungewöhnlich schnell die Immunschwächekrankheit Aids auslösen und weitgehend drogenresistent sein soll. Bisher sei eine Erkrankung bekannt, sagte der stellvertretende Leiter des Zentrums für Krankheitskontrolle (CDC), Ron Valdiserri, am Freitag in New York. «Uns ist kein anderer Fall wie dieser in den USA oder anderswo bekannt», fügte er hinzu.

Die Diagnose wurde im vergangenen Dezember bei einem 40jährigen gestellt. Aids-Symptome habe der betroffene Mann anscheinend innerhalb von zwei bis drei Monaten entwickelt. Bisher hätten drei von vier etablierten Behandlungsmethoden mit Medikamenten keinen Erfolg gehabt, zurzeit werde die vierte ausprobiert. Der New Yorker Gesundheitsbeauftragte Thomas Frieden sagte, der HIV-Stamm sei «schwierig bis unmöglich zu behandeln».

Einige Aids-Spezialisten zeigten sich zunächst skeptisch. Die «New York Times» zitierte zwei Aids-Experten, die erklärten, es könne sich um einen Einzelfall handeln. Der Mitentdecker des HI-Virus, Robert Gallo von der Universität Maryland, sagte der Zeitung, es sei bekannt, dass Aids bei einigen HIV-Infizierten besonders schnell ausbreche. Fälle, bei denen das Virus gleichzeitig schnell zur Krankheit führe und zusätzlich noch resistent sei, seien selten. «Ich gehe davon aus, dass es viel Lärm um nichts ist», sagte er. (nz)

 

REUTER NEWS

Rot-Grün will Homo-Ehe steuerlich gleichstellen
Dienstag 25 Januar, 2005 08:04 CET

Berlin (Reuters) - Die rot-grüne Koalition will einen neuen Anlauf unternehmen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften rechtlich und steuerlich genauso zu behandeln wie Ehepaare.

"Verbleibende Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaften sollen beseitigt werden", heißt es in dem Reuters am Dienstag in Berlin vorliegenden Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD und Grünen. Künftig soll es Partnern in einer Homo-Ehe erlaubt werden, Unterhaltsleistungen an ihre Partner als Sonderausgaben steuerlich zu verrechnen. Dies solle die Alternative zum Ehegattensplitting darstellen. Im Falle des Todes eines Lebenspartners sollen die gleichen Vererbungsregelungen gelten wie auch unter Ehepaaren. Gleiches gilt auch für die steuerlichen Vorschriften bei Schenkungen.

Bereits 2000 hatte die Koalition versucht, ein entsprechendes Gesetzes-Paket zur Gleichstellung der Homo-Ehe mit der von heterosexuellen Ehepaaren durchzusetzen. Sie war jedoch am erbitterten Widerstand von CDU und CSU im Bundesrat gescheitert. Lediglich die Teile des Gesetzesvorhabens, die keine Zustimmung der Länderkammer brauchten, waren umgesetzt worden. Auch für das neue Gesetzespaket ist die Zustimmung des Bundesrats notwendig. Allerdings dürften die Chancen auf eine Umsetzung diesmal höher sein, weil das unionsregierte Hamburg im Sommer 2004 einen ähnlichen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgelegt hatte.

Mit dem neuen Entwurf sollen Dutzende von Gesetzen geändert werden, die zumeist um das Wort "Lebenspartner" ergänzt werden müssen. Dies gilt etwa für das Gesetz über die Bezüge des Bundespräsidenten und das Bundesministergesetz, in denen klar gestellt wird, dass im Falle eines Todes auch Lebenspartner als Hinterbliebene anerkannt werden. Änderungen sind aber auch in der Prüfungsordnung für Ärzte und Apotheker oder der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister notwendig. Damit wird sicher gestellt, dass eine Änderung des Familiennamens bei der Schließung einer Homo-Ehe nachgewiesen werden kann.

Das Gesetz wird Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2005 rund zehn Millionen Euro kosten. Allerdings rechnen die Koalitionäre offenbar mit einem Anstieg der Zahl der Homo-Ehen. Im Jahr 2010 wird mit Ausfällen von 40 Millionen Euro gerechnet.

 

 

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   Update 17.11.2005