


Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare in Nordrhein-Westfalen kommt
Der nordrhein-westfälische Landesverband des
Lesben- und Schwulenverbandes, LSVD NRW, bittet uns um Verbreitung der
folgenden Pressemitteilung:
Ein großer Schritt zur rechtlichen
Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare in Nordrhein-Westfalen kommt!
Das Gesetz zur Anpassung des nordrhein-westfälischen Landesrechts an
dasLebenspartnerschaftsgesetz des Bundes kommt am 20. April zur
Verabschiedung in den Landtag. Dazu erklärt Arnulf Sensenbrenner, Sprecher
des LSVD NRW:
Das Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz (LpartAnpG), welches eine
rechtliche Gleichstellung für Verpartnerte im Landesrecht bringt, kommt zur
2. und 3. Lesung in den nordrhein-westfälischen Landtag. Voraussichtlich
wird dies am 20.April ab ca. 16:40 Uhr sein.
Wir erwarten eine breite Zustimmung für dieses Gesetz. Dies wird von einer
großen Mehrheit im Landtag auch so getragen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hatte am 7. April den Entwurf
des Landesgesetzes mit den Stimmen von SPD, Bündnis90 / Die Grünen und der
FDP angenommen. Leider hat sich die CDU hier verweigert und den Entwurf
abgelehnt.
Wer sich, wie Herr Rüttgers als CDU-Spitzenkandidat, gesellschaftlichen
Entwicklungen in Großstädten öffnen will, muss auch die Rechte schwuler und
lesbischer Paare anerkennen.
Wir fordern die CDU in Nordrhein-Westfalen auf, dem Gesetz am 20. April
zuzustimmen. Dies ist für uns eine Nagelprobe, wie die CDU zu unseren
legitimen Rechten als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger steht.
Lesben- und Schwulenverband LSVD NRW
Arnulf Sensenbrenner
T. 0171-3846132
nrw@lsvd.de
Bayerische Staatsregierung handelt familienfeindlich
19.04.2005
Zu den Plänen der Bayerischen Staatsregierung, gegen die zum Jahresanfang in
Kraft getretene Stiefkindadoption vor dem Bundesverfassungsgericht zu
klagen, erklärt Antje Ferchau, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes
LSVD:
Der Gang nach Karlsruhe ist familienfeindlich. Er richtet sich
gegenzahlreiche Familien und vor allem gegen die Kinder, die von lesbischen
und
schwulen Eltern groß gezogen werden. Das ist das Gegenteil von moderner
Familienpolitik. Es ist ein Angriff auf das Wohl vieler Kinder.
In Deutschland leben viele Tausend lesbische und schwule Eltern, die
Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen ihrer Kinder tragen. Die
Stiefkindadoption gibt diesen "Regenbogenfamilien" und vor allem den Kindern
erstmals eine gewisse Rechtssicherheit.
Familie ist, wo Kinder sind. Wir warnen die CSU davor, gleichgeschlechtliche
Partnerschaften gegen ein traditionelles Familienbild auszuspielen. Der
Schuss geht nach hinten los. Viele Studien haben nachgewiesen, dass Lesben
und Schwule ebenso gute Eltern sind wie heterosexuelle Mütter und Väter.
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
Bundesgeschäftsstelle
Pipinstr. 7
50667 Köln
Postfach 103414
50474 Köln
Breite Zustimmung für
geplantes Antidiskriminierungsgesetz:
Der richtige
Weg für Vielfalt und Toleranz
In einer Beratung zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz (ADG) hat
ein Netzwerk von Menschenrechtsorganisationen und Verbänden, die
Frauen, SeniorInnen, Behinderte, MigrantInnen, Lesben und Schwule
vertreten, den vorliegenden Entwurf ausdrücklich begrüßt.
Besonders hervorzuheben ist:
- dass er alle Merkmale der Diskriminierung im Zivilrecht
umfasst;
- dass er sich sowohl an die EU-Richtlinien als auch an das bewährte
Vorbild des § 611 a BGB anlehnt.
Behauptungen, dass dieser Gesetzentwurf zu einer Klageflut führen würde,
sind deshalb absurd.
Besonders die in der Presse zitierte Aussagen von Volker Kauder, dem
neuen Generalsekretär der CDU, in denen dieser das geplante Gesetz
mit den Rassegesetzen der Nationalsozialisten und der Politik der
SED vergleicht, machen deutlich, wie viel Unwissenheit und Ignoranz
es zu dieser Frage in der Politik und Wirtschaft gibt.
Unsere Gesellschaft lebt von der Vielfalt und der Toleranz. Dazu ist
die Schaffung eines ADG genau der richtige Weg. Dies ist auf
EU-Ebene völlig unstrittig. Deshalb engagieren sich die Mitglieder
des Netzwerkes für das Gesetz und dessen Umsetzung.
An dem Gespräch waren folgende Verbände beteiligt:
Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes,
Anti-Rassismus Informations-Centrum NRW (ARIC-NRW),
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO),
Deutscher Frauenrat, Global African Congress, Institut für
Menschenrechte, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD),
Netzwerk Artikel 3, Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK
Deutschland, Türkische Gemeinde in Deutschland, Weibernetz
(Interessenvertretung behinderter Frauen)
| Funke: Die FDP wird Rot-Grün nicht aus ihrer
Verantwortung entlassen Redaktion: Uwe Evers, Berlin, redaktion@liberale.de
Wie der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, der "Berliner Zeitung" gegenüber erklärte, sollen nach dem Gesetzentwurf Lebenspartnerschaften im Erbschaftssteuerrecht wie Ehepaare behandelt werden. Auch im Einkommensteuerrecht ist eine Angleichung geplant. So sollen gleichgeschlechtliche Paare künftig ein Realsplitting vornehmen können. Unionspolitiker haben diesen Plänen sogleich eine klare Absage erteilt. Die FDP hat hingegen ihre Zustimmung signalisiert. Der FDP-Rechtsexperte Rainer Funke betonte, dass es "auch im Steuerrecht zu einer Gleichstellung kommen" müsse. Er bemängelte, dass Rechte und Pflichten für Eingetragene Lebenspartner bisher noch immer nicht im Einklang seien. Daher unterstütze die FDP die volle Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht und plädiere für eine Annäherung bei der Einkommensteuer. Funke verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass fast zwei Jahre nach der "richtungsweisenden" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weitere Reformen lange überfällig seien. Für ihn ist es unverständlich, warum Rot-Grün in ihrem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes von 2004 auf wesentliche Rechtsbereiche, wie beispielsweise das Steuerrecht und das Beamtenrecht verzichtet habe. Die FDP habe bereits in der 14. Wahlperiode und erneut in dieser Wahlperiode zwei entsprechende Entwürfe eingebracht, um die Rechte von Lebens- und Ehepartnern anzugleichen, so Funke weiter. Darin würden unter anderem weit gehende Rechte für eingetragene Lebenspartner im Erbschaftssteuer- und Einkommensteuerrecht sowie im Beamtenrecht gefordert. Der FDP-Rechtspolitiker merkt an: "Wir hätten die notwendigen rechtlichen Änderungen schon heute haben können. Leider hat Rot-Grün im Bundestag den Gesetzentwurf der FDP im Oktober 2004 abgelehnt." Für Funke ist jetzt Rot-Grün am Zug. Und die FDP werde die Koalition jetzt "nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und immer wieder an ihre eigene Versprechen erinnern." Die Koalition sei jetzt aufgefordert, zügig den angekündigten Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, so der Liberale weiter. Darüber hinaus müssten auch CDU/CSU "ihre Blockade gegen notwendige Reformen für gleichgeschlechtliche Paare aufgeben und endlich die gesellschaftlichen Realitäten anerkennen." |
Homosexualität ist Ergebnis vieler Gene
Für Prominente und Durchschnittsbürger ist es in vielen Ländern
kaum noch ein Problem, sich offen zu ihrer Homosexualität zu
bekennen. Und für Wissenschaftler ist es eine interessante Frage, wie
die sexuelle Orientierung eines Menschen beeinflusst wird. Dass dabei
auch die Gene eine gewisse Rolle spielen, wurde schon lange vermutet.
Zwillingsstudien und Untersuchungen von Familien mit schwulen Söhnen
lieferten Hinweise darauf.
Ein einzelnes Schwulen-Gen wurde aber nie entdeckt - und existiert
wahrscheinlich auch nicht, wie Psychologen und Gentechniker jetzt
herausgefunden haben. Brian Mustanski, Psychologe an der University of
Illinois in Chicago, stieß zusammen mit Kollegen der amerikanischen
National Institutes of Health auf gleich drei Bereiche im männlichen
Erbgut, die Einfluss auf die sexuellen Vorlieben haben könnten.
Die Forscher studierten dazu das Genom von 456 schwulen und
heterosexuellen Männern aus 146 Familien. In allen Familien gab es
zwei oder drei homosexuelle Söhne. Auch deren frauenliebende
Geschwister und Eltern wurden als Vergleichsgruppe analysiert.
Erstmals fast alle Chromosomen untersucht
Die Wissenschaftler haben erstmals das gesamte menschliche Erbgut nach
Auslösern für die sexuelle Orientierung untersucht. Frühere Studien
hatten sich ganz auf das X-Chromosom konzentriert und einen Bereich
identifiziert, in dem sich ein Gen verstecken sollte, dass
Homosexualität beeinflusst.
Die US-Forscher brachten nun molekulare Markierungen auf allen 22
autosomalen Chromosomen und dem X-Chromosom an. Nur das Y-Chromosom
wurde ausgelassen, da es kaum Informationen enthält. Mit Hilfe der
Markierungen konnten Mustanski und seine Kollegen das Erbgut von
homosexuellen und heterosexuellen Probanden vergleichen. Dabei stießen
sie auf DNA-Strecken in den Chromosomen 7, 8 und 10, die bei 60
Prozent aller schwulen Brüder übereinstimmten. Eine reine
Zufallsverteilung hätte nur eine Übereinstimmung von 50 Prozent
ergeben.
Ein Schwulengen gibt es nicht
Mustanski glaubt, dass sich in diesen Bereichen Gene aufhalten, die
die sexuellen Präferenzen mit beeinflussen. Dennoch hält er
Homosexualität nicht für eine reine Frage des Erbguts: "Wir
vermuten, dass eine ganze Reihe von Genen, die mit möglicherweise
Umwelteinflüssen zusammenwirken, Unterschiede in der sexuellen
Orientierung erklären können", so der Forscher. Die Ergebnisse
werden in der März-Ausgabe des Magazins "Human Genetics"
veröffentlicht, sind aber auch schon online
zu haben.
Ein einzelnes "Schwulen-Gen" gebe es allerdings nicht:
"Dafür ist Homosexualität eine viel zu komplexe
Eigenschaft", betonte Mustanski. Da seine Studie sich ganz auf
homosexuelle Männer konzentrierte, könne er auch nicht sagen, ob
dieselben Chromosomenbereiche bei gleichgeschlechtlicher Liebe
zwischen Frauen oder bisexuellen Vorlieben eine Rolle spielen.
Neuer HIV-Erreger in New York entdeckt
12. Feb 22:01
Rückschlag für die HIV-Forschung: Die New Yorker Gesundheitsbehörden haben einen neuen HI-Virus-Stamm entdeckt. Er soll resistent gegen Medikamente sein.
Die New Yorker Gesundheitsbehörden haben vor einem neuen Strang des HI-Virus gewarnt, der ungewöhnlich schnell die Immunschwächekrankheit Aids auslösen und weitgehend drogenresistent sein soll. Bisher sei eine Erkrankung bekannt, sagte der stellvertretende Leiter des Zentrums für Krankheitskontrolle (CDC), Ron Valdiserri, am Freitag in New York. «Uns ist kein anderer Fall wie dieser in den USA oder anderswo bekannt», fügte er hinzu.
Die Diagnose wurde im vergangenen Dezember bei einem 40jährigen gestellt. Aids-Symptome habe der betroffene Mann anscheinend innerhalb von zwei bis drei Monaten entwickelt. Bisher hätten drei von vier etablierten Behandlungsmethoden mit Medikamenten keinen Erfolg gehabt, zurzeit werde die vierte ausprobiert. Der New Yorker Gesundheitsbeauftragte Thomas Frieden sagte, der HIV-Stamm sei «schwierig bis unmöglich zu behandeln».
Einige Aids-Spezialisten zeigten sich zunächst skeptisch. Die «New York Times» zitierte zwei Aids-Experten, die erklärten, es könne sich um einen Einzelfall handeln. Der Mitentdecker des HI-Virus, Robert Gallo von der Universität Maryland, sagte der Zeitung, es sei bekannt, dass Aids bei einigen HIV-Infizierten besonders schnell ausbreche. Fälle, bei denen das Virus gleichzeitig schnell zur Krankheit führe und zusätzlich noch resistent sei, seien selten. «Ich gehe davon aus, dass es viel Lärm um nichts ist», sagte er. (nz)
REUTER NEWS
Berlin (Reuters) - Die rot-grüne Koalition will einen neuen Anlauf unternehmen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften rechtlich und steuerlich genauso zu behandeln wie Ehepaare.
"Verbleibende Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaften sollen beseitigt werden", heißt es in dem Reuters am Dienstag in Berlin vorliegenden Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD und Grünen. Künftig soll es Partnern in einer Homo-Ehe erlaubt werden, Unterhaltsleistungen an ihre Partner als Sonderausgaben steuerlich zu verrechnen. Dies solle die Alternative zum Ehegattensplitting darstellen. Im Falle des Todes eines Lebenspartners sollen die gleichen Vererbungsregelungen gelten wie auch unter Ehepaaren. Gleiches gilt auch für die steuerlichen Vorschriften bei Schenkungen.
Bereits 2000 hatte die Koalition versucht, ein entsprechendes Gesetzes-Paket zur Gleichstellung der Homo-Ehe mit der von heterosexuellen Ehepaaren durchzusetzen. Sie war jedoch am erbitterten Widerstand von CDU und CSU im Bundesrat gescheitert. Lediglich die Teile des Gesetzesvorhabens, die keine Zustimmung der Länderkammer brauchten, waren umgesetzt worden. Auch für das neue Gesetzespaket ist die Zustimmung des Bundesrats notwendig. Allerdings dürften die Chancen auf eine Umsetzung diesmal höher sein, weil das unionsregierte Hamburg im Sommer 2004 einen ähnlichen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgelegt hatte.
Mit dem neuen Entwurf sollen Dutzende von Gesetzen geändert werden, die zumeist um das Wort "Lebenspartner" ergänzt werden müssen. Dies gilt etwa für das Gesetz über die Bezüge des Bundespräsidenten und das Bundesministergesetz, in denen klar gestellt wird, dass im Falle eines Todes auch Lebenspartner als Hinterbliebene anerkannt werden. Änderungen sind aber auch in der Prüfungsordnung für Ärzte und Apotheker oder der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister notwendig. Damit wird sicher gestellt, dass eine Änderung des Familiennamens bei der Schließung einer Homo-Ehe nachgewiesen werden kann.
Das Gesetz wird Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2005 rund zehn Millionen Euro kosten. Allerdings rechnen die Koalitionäre offenbar mit einem Anstieg der Zahl der Homo-Ehen. Im Jahr 2010 wird mit Ausfällen von 40 Millionen Euro gerechnet.
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Update 17.11.2005